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Corona-Hilfen: Fristen für Schlussrechnung verlängert

Die Fristen zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen wurden verlängert. Näheres erfahren Sie hier.

Bund und Länder haben die Fristen zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Grund ist die aktuell sehr hohe Arbeitsbelastung in den Bewilligungsstellen und bei den prüfenden Dritten, also z. B. der Steuerberater. 

Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung:  

  • Für das Paket I (Überbrückungshilfe I bis III, November-/Dezemberhilfe) ist die Einreichung der Schlussabrechnung bereits seit Mai 2022 möglich.  

  • Für das Paket II (Überbrückungshilfe III Plus und IV) soll die Möglichkeit zur Erstellung der Schlussrechnung voraussichtlich im Oktober 2022 eröffnet werden.  

Mit der Einreichung im „Paket“ soll eine effiziente Bearbeitung ermöglicht und zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen und prüfenden Dritten vermieden werden. 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat eine Übersicht der Antrags- und Abrechnungsfristen erstellt, die Ihnen unten zum Download bereitsteht.

 

Stand: 30. August 2022